Sachverhalt/Begründung

 

Zur Durchführung eines Architektenwettbewerbes zur Verbesserung des baulichen Zustandes sind laut Aussage des BKPV die Kommunen grundsätzlich nicht gebunden.

Es gäbe zwei Möglichkeiten zur Durchführung eines Wettbewerbes.

 

1. Wettbewerb im Rahmen eines VOF-Verfahrens mit folgender Vorgehensweise:

-          Durchführung nach VOF auf der Basis fachlicher Qualifikation und ausreichender Kapazität für die Maßnahme.

-          Einladungswettbewerb mit den 5 Erstplazierten des VOF-Verfahrens.

 

2. Wettbewerb ohne VOF-Verfahren:

Da der genaue Leistungsumfang für die Baumaßnahme noch nicht feststeht und somit auch keine etwaigen Honorare nach den honorarfähigen Kosten ermittelt werden können, kann die Notwendigkeit zur Durchführung eines VOF-Verfahrens nicht ermittelt werden.

Von der Hochbauverwaltung wird deshalb ein 2-stufiger Wettbewerb vorgeschlagen ohne Bindung an die GRW (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe).

 

1. Stufe:    Ein Ideenwettbewerb: Der Teilnehmerkreis wird nach Vorschlagsliste vom Bau- und Vergabeausschuss festgelegt.

2. Stufe:    Ein Realisierungswettbewerb einschließlich LPh 3 (Entwurfsplanung): 3 Teilnehmer mit anschließender Beauftragung des Erstplazierten.

 

Preisgericht:            Fachpreisrichter  1/3

                                Sachpreisrichter  2/3

                                Hinzuziehung eines Tragwerkplaners und Bauphysikers

Ein detaillierter Kriterienkatalog ist noch aufzustellen.

 

Von der Hochbauverwaltung wird gebeten, der Durchführung eines 2-stufigen Wettbewerbes für die äußere Umgestaltung des Landratsamtsgebäudes zuzustimmen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Durchführung eines 2-stufigen Architektenwettbewerbes ohne Bindung an die GRW (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe) zur Umgestaltung des Landratsamtsgebäudes.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt die Durchführung eines 2-stufigen Architektenwettbewerbes ohne Bindung an die GRW (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe) zur Umgestaltung des Landratsamtsgebäudes. Dazu werden landkreiseigene Architekturbüros sowie drei auswärtige Büros eingeladen.

 


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13          

Nein-Stimmen:                              0