Sachverhalt/Begründung

 

Gem. § 5 Abs. 3 Ziff.2 der Betriebssatzung des Abfallwirtschaftsbetriebs bestellt der Werkausschuss den Prüfer für den Jahresabschluss. Die Abschlussprüfung kann von einem Wirtschaftsprüfer, von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder von einer Landesprüfungsbehörde durchgeführt werden.

Die Prüfungen der letzten Jahre wurden vom Bayerischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV) durchgeführt.

 

Der BKPV weist unserer Ansicht nach die größte Erfahrung bei Unternehmen der öffentlichen Hand (u.a. Eigenbetrieben) auf. Insbesondere hat der BKPV viele vergleichbare Unternehmen (hoheitlich und gewerblich) zu prüfen und kann daher wertvolle Hilfen bieten.

 

Es wird daher vorgeschlagen den Bayerischen kommunalen Prüfungsverband für die Jahresabschlussprüfung 2022 zu beauftragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Mit der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2022 wird der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt

 


Beschluss:

 

Mit der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2022 wird der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt

 


Anwesend:                                   10

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                10                    

Nein-Stimmen:                              0