Sachverhalt/Begründung

 

Zum Erhalt einer Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII müssen alle Personen vorab zwingend einen Qualifizierungskurs mit 160 Unterrichtseinheiten absolvieren. Dieser wird im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm von der Johanniter-Unfall-Hilfe organisiert und durchgeführt.

 

Im Jahr 2021 haben acht Personen diesen Kurs erfolgreich abgeschlossen. Jedoch nahm anschließend nur eine Person im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ihre Tätigkeit als Tagespflegeperson auf. Dieser negative Trend war auch bereits in den Jahren zuvor sichtbar.

 

Im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Tagespflege weiterhin konstant hoch. Insbesondere für Kinder U3 Jahren können nicht allen Kindern ein Betreuungsplatz vermittelt werden.

 

Um den neu ausgebildeten Tagespflegepersonen den Einstieg in die Selbständigkeit, der mit sehr viel finanzieller Unsicherheit verbunden ist, zu erleichtern und auch die Motivation zur Beginn der Tagespflegetätigkeit zu erhöhen, wurde von der Johanniter-Unfall-Hilfe folgender Antrag gestellt:

 

Tagespflegekräften, die nach erfolgreich abgeschlossener Qualifizierung (nach DJI Richtlinien 160 Unterrichteeinheiten) eine Tätigkeit als Tagespflegeperson im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm aufnehmen und mindestens ein Kind aus diesem Landkreis betreuen, nach einer sechsmonatigen Tätigkeit die Qualifizierungskosten in Höhe von maximal 500 € auf Antrag zurückzuerstatten. Ausgenommen hiervon sind die entstandenen Fahrtkosten. Es soll damit ein Anreiz geschaffen werden, sich als Tagespflegeperson zu qualifizieren.

 

In der Regel ist ein Kurs mit max. 12 Personen belegt. Somit belaufen sich die Kosten auf maximal 6.000 € pro Kalenderjahr.

 

Frau Dürr erklärt allen Anwesenden die aktuelle Situation über die Qualifizierung und die anschließende Tätigkeit der Tagespflegepersonen.

 

Frau Körner fragt nach, wieviel Tagespflegepersonen als Assistenzkraft arbeiten? Frau Wilke informiert, dass von 12 Tagespflegepersonen ca. 6 als Assistenzkraft arbeiten.

 

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen und Anmerkungen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag der Johanniter-Unfall-Hilfe zur Übernahme der Kosten für den Qualifizierungskurs durch den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm zu, wenn die Person nach Abschluss des Qualifizierungskurses mindestens sechs Monate lang ein Kind aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm betreut und einen entsprechenden Antrag stellt.

Die Fahrkosten werden nicht erstattet.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag der Johanniter-Unfall-Hilfe zur Übernahme der Kosten für den Qualifizierungskurs durch den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm zu, wenn die Person nach Abschluss des Qualifizierungskurses mindestens sechs Monate lang ein Kind aus dem Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm betreut und einen entsprechenden Antrag stellt.

Die Fahrkosten werden nicht erstattet.

 


Anwesend:                                     9

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  9                    

Nein-Stimmen:                              0