Sachverhalt/Begründung

 

Von der Johanniter-Unfall-Hilfe wurde aufgrund der aktuell hohen Inflation eine schnellstmögliche Erhöhung der Sachaufwandspauschale in Höhe von 8 % beantragt. Insbesondere seien die Kosten für Lebensmittel und Energie derart stark angestiegen, dass die die derzeitige Höhe der Sachaufwandspauschale nicht mehr ausreichend erscheint.

 

Für die Erstattung der Kosten für den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) wird derzeit eine monatliche Pauschale i.H.v. 329,33 Euro je Kind bei einer Betreuungszeit von 40 Stunden pro Woche als angemessener Betrag gewährt. Die Kosten für den Sachaufwand werden entsprechend der jährlichen Veränderung des Regelsatzes für einen Haushaltsvorstand nach dem SGB II dynamisiert.

 

Aufgrund des geplanten Bürgergeldes ab 01.01.2023 wird der Sachaufwand voraussichtlich von 329,33 € auf 368,20 € ansteigen. Dies stellt bereits eine Steigerung um 11,80 % dar.

 

Ebenso ist derzeit noch unklar, welche bundespolitische Regelungen getroffen werden, um insbesondere den Anstieg der Energiekosten zu mildern.

 

Die inflationsbedingte Erhöhung der Sachaufwandspauschale in Höhe von 8 % würde zu Mehrkosten für den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm in Höhe von 47.464,05 € führen.

 

Aus diesem Grunde empfiehlt der Verwaltung, den Antrag der Johanniter-Unfall-Hilfe auf die nächste Jugendhilfeausschusssitzung zu vertagen, da bis dahin die weiteren Entwicklungen absehbar sind. Sollte der Jugendhilfeausschuss im März 2023 eine inflationsbedingte Erhöhung der Sachaufwandspauschale beschließen, soll diese rückwirkend zum 01.01.2023 gewährt werden.

 

Frau Dürr erläutert den Sachverhalt.

Von Seiten des Jugendhilfeausschusses bestehen keine weiteren Fragen und Anmerkungen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vertagung des Antrages der Johanniter-Unfall-Hilfe auf Erhöhung der Sachaufwandspauschale auf die nächste Sitzung im März 2023.

Sollte eine inflationsbedingte Erhöhung als notwendig erachtete werden, wird diese rückwirkend zum 01.01.2023 gewährt.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Vertagung des Antrages der Johanniter-Unfall-Hilfe auf Erhöhung der Sachaufwandspauschale auf die nächste Sitzung im März 2023.

Sollte eine inflationsbedingte Erhöhung als notwendig erachtete werden, wird diese rückwirkend zum 01.01.2023 gewährt.

 


Anwesend:                                     9

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                  9                    

Nein-Stimmen:                              0