Sitzung: 10.10.2022 Kreisausschuss
Vorlage: 2022/4092
Sachverhalt/Begründung
Zum 31.12.2022 läuft der Stromliefervertrag zwischen dem Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm und den Stadtwerken Pfaffenhofen a. d. Ilm aus. Der Vertrag umfasste den Zeitraum 01.01.2020 – 31.12.2022. Die Rechnungsstellung erfolgt für jede Liegenschaft gesondert.
Gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom Frühjahr 2021 soll
bei der nächsten Stromausschreibung Ökostrom mit mindestens 50 %
Neuanlagenquote als Stromart gewählt werden. Regional erzeugter Ökostrom ist
optional in die Ausschreibung mit einzubeziehen.
Es wurde daher nach den Vorgaben des Vergaberechts eine europaweite Ausschreibung durchgeführt. Der maßgebliche Schwellenwert von 221.000 € netto wird vom Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, bezogen auf den Vertragszeitraum von drei Jahren überschritten. Anzusetzen sind die reinen Nettokosten für die Energielieferung ohne Betrachtung des Netznutzungsentgelts.
Mit der Durchführung der Ausschreibung wurde die Becker Büttner Held Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB, Pfeuferstraße 7, 81373 München (bbh) beauftragt.
Die aktuelle
Energiekrise stellt derzeit die Kommunen bei der Energiebeschaffung vor
besondere Herausforderungen. In der Vergangenheit konnten auf Wunsch der
Kommune weitgehende Vorgaben an die Herkunft der Energie gemacht werden, z.B.
Herkunftsnachweise, Neuanlagenquoten und Regionalstrom. Regelmäßig beteiligten
sich an diesen Ausschreibungen mehrere Energieversorger. Die Preise waren dabei
über die letzten Jahre stabil und bewegten sich auf niedrigem Niveau. Durch die
aktuellen Entwicklungen haben sich die Preise seit dem Spätsommer 2022 jedoch
sehr stark erhöht. Der gemittelte Börsenpreis für Strom
(Peakload 25 % und Baseload 75 %) liegt zum Beispiel am 07.10.2022 für Ökostrom
bei
46,85 ct/kWh (zum Vergleich am 28.09.2022 bei 58,41 ct/kWh).
Nach der aktuellen
Erfahrung von bbh werden derzeit wenige Angebote von Energieversorgern bei
öffentlichen Ausschreibungen abgegeben. Dies liegt zum einen an der derzeitigen
erhöhten Arbeitsbelastung bei den Energieunternehmen und zum anderen an der
teilweisen fehlenden Liquidität der Energieversorger, um die benötigten
Sicherheiten für langfristige Verträge an den Börsen zu hinterlegen.
Die Verwaltung hat
sich in Abstimmung mit bbh dennoch dazu entschlossen, nachhaltige Kriterien wie
Neuanlagenquote und Regionalstrom bei der Ausschreibung zu berücksichtigen.
Diese Kriterien wurden optional als Wertungskriterien in die Ausschreibung
aufgenommen. Dadurch ist es Energieversorgern möglich, sowohl normalen Ökostrom
als auch Ökostrom mit Neuanlagenquote und Regionalstrom anzubieten. Diese
Lösung verspricht die besten Aussichten auf den Eingang von Angeboten bei
gleichzeitiger Berücksichtigung der für den Landkreis Pfaffenhofen wichtigen
Berücksichtigung der Nachhaltigkeit.
Die Angebotsfrist
wurde auf Empfehlung von bbh auf den 07.10.2022 gelegt. Dies hat den
Hintergrund, dass aufgrund der derzeit schwankenden Preise die
Zuschlagserteilung möglichst schnell möglich sein sollte.
In der
Ausschreibung ist es derzeit unabdingbar und bereits in der Vergangenheit
üblich gewesen, dass eine sogenannte Börsenpreisreferenzierung durchgeführt
wird. Das bedeutet, dass die Bieter zur Angebotsabgabe zunächst einen festen
Preis benennen, zu dem der Strom im jeweiligen Jahr geliefert wird. Zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe wissen die Bieter jedoch nicht, ob sie den
Zuschlag erhalten und können daher den Strom noch nicht am Markt beschaffen.
Der endgültige Preis kann daher erst nach Zuschlagserteilung festgelegt
werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist wird daher von bbh derjenige Bieter
ermittelt, der den geringsten Preisabstand zum Börsenpreis am Tag vor
Angebotsfrist angegeben hat. Dieser Bieter bekommt – unter Berücksichtigung
weiterer Kriterien – den Zuschlag. Es wird daher faktisch nicht auf einen
festen Preis, sondern auf einen angebotenen Preisabstand zum Börsenpreis
zugeschlagen. Es wird dann nach Zuschlagserteilung ein Tag festgelegt, an dem
der tatsächliche Preis unter Berücksichtigung des Börsenpreises ermittelt wird.
Dies ist notwendig,
um das Preisrisiko der Bieter zu verringern und überhaupt Angebote zu erhalten.
Die Verwaltung muss
daher aufgrund der stark schwankenden Preise nach Ende der Angebotsfrist
schnellstmöglich ermächtigt werden den Zuschlag auf den Bieter mit dem
niedrigsten Preisabstand zum Börsenpreis zu erteilen, um ggf. bei
Preisschwankungen nach unten hin schnell zuschlagen zu können.
Die angebotenen
Preise umfassen den Vertragszeitraum von zwei Jahren. Eine Verlängerungsoption
für ein weiteres Jahr ist vorgesehen. Es handelt sich dabei um Nettobeträge für
die reine Energielieferung ohne Netznutzungsentgelte sowie weitere gesetzliche
Abgaben. Insgesamt wurden von den Stadtwerken 2 Angebote (Ökostrom und Ökostrom
mit Regionalstromanteil) abgegeben.
Das
wirtschaftlichste Angebot hat Stadtwerke Pfaffenhofen abgegeben. Wegen der
Einzelheiten der Angebotsprüfung und Wertung wird auf die beigefügte
Zuschlagsempfehlung (Anlage 1 - Tischvorlage) verwiesen. Der angebotene
Arbeitspreis für das Jahr 2023 beträgt 52 ct/kWh (Ökostrom) und für das Jahr
2024 32 ct/kWh (Ökostrom). Die Differenz zum Börsenpreis am Tag vor
Angebotsabgabe (sogenannter Dienstleistungsaufschlag) beträgt für das Jahr 2023
5,15 ct/kWh und für das Jahr 2024 3,6 ct/kWh bei Ökostrom. Die
Vergabeunterlagen sehen wie vorab dargestellt vor, dass das Preisrisiko des
Bieters zwischen Angebotsabgabe und Zuschlagsdatum über eine
Börsenpreisanpassungsformel abgefedert wird. Die Formel ist in der
Leistungsbeschreibung vorgegeben. Die finale Preisfestlegung erfolgt umgehend
nach dem Zuschlag, wobei auf den Strompreis des Handelstages nach dem Tag des
Zuschlags referenziert wird. Die Verwaltung teilt auf Wunsch den finalen Preis
im Nachgang mit.
Der bisherige Preis
bei den Stadtwerken Pfaffenhofen a.d.Ilm betrug 5,56 Cent/kWh bei SLP-Zählern
und 5,09 Cent/kWh bei RLM-Zählern.
Es wird
vorgeschlagen, den Stadtwerken Pfaffenhofen a.d.Ilm den Auftrag für die
Stromversorgung der Liegenschaften des Landkreises ab 01.01.2023 mit Ökostrom
zu erteilen. Die Verwaltung soll ermächtigt werden, erforderlichenfalls über
die Ausübung des Optionsrechts für das Jahr 2025 zu entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Zuschlag im Vergabeverfahren zur Vergabe eines
Ökostromlieferungsvertrages für die Belieferung der Liegenschaften des
Landkreises Pfaffenhofen für die Jahre 2023 und 2024, inkl. Verlängerungsoption
um ein Jahr, an die Stadtwerke Pfaffenhofen a.d.Ilm zu erteilen.
Die Verwaltung wird
ermächtigt, erforderlichenfalls über die Ausübung des Optionsrechts für das
Jahr 2025 zu entscheiden.
Beschluss:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag im Vergabeverfahren zur Vergabe eines
Ökostromlieferungsvertrages für die Belieferung der Liegenschaften des
Landkreises Pfaffenhofen für die Jahre 2023 und 2024, inkl. Verlängerungsoption
um ein Jahr, an die Stadtwerke Pfaffenhofen a.d.Ilm zu erteilen.
Anwesend: 12
Abstimmung:
Ja: 11
Nein: 1
(Gegenstimme: Kreisrat
Staudhammer)
2.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls über die Ausübung des
Optionsrechts für das Jahr 2025 zu entscheiden und berichtet im Kreisausschuss
darüber.
Anwesend: 12
Abstimmung:
Ja: 11
Nein: 1
(Gegenstimme: Kreisrat
Staudhammer)