Sachverhalt/Begründung

 

Letztmals wurde in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 11.12.2019 bezüglich der Investitionskostenentwicklung berichtet. Nunmehr sind laut Angaben der Stadt Pfaffenhofen ca. 85 % der Gewerke schlussgerechnet. Dabei ist aktuell folgendes festzuhalten:

 

-      Nach der qualifizierten Kostenberechnung vom 03.10.2018 wurde von Bruttoherstellungskosten für die Gesamte Maßnahme in Höhe von 21.918.107 € ausgegangen.

 

-      Die Stadt Pfaffenhofen und der Landkreis Pfaffenhofen haben sich bekanntlich auf einen prozentualen Kostenverteilungsschlüssel für den Investitionsaufwand in Höhe von 34 % für den Landkreis Pfaffenhofen verständigt.

 

-      Nach der im Dezember 2019 vorgelegten Kostenübersicht ergaben sich Mehrkosten in Höhe von rd. 2,0 Mio. €.

 

-      Aufgrund dieser festgestellten Mehrkosten betrug die Beteiligung des Landkreises Pfaffenhofen rd. 8,1 Mio. € brutto. Die Förderung des Freistaates Bayern wurde in Höhe von 1,7 Mio. € für den Landkreis gebilligt.

 

-      Nach der aktuell vorliegen Kostenübersicht ergibt sich eine Hochrechnung der Gesamtkosten in Höhe von 25.859.174 € (= + 3.941.067 € + 18 %).

 

-      Somit errechnet sich unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels in Höhe von 34 % eine Kostenbeteiligung des Landkreises in Höhe von 8.792.119 €.

 

-      Gegenüber der Summe vom Dezember 2019 mit 8,1 Mio. € ergibt sich aktuell ein Anstieg der Kostenbeteiligung um rd. 700.000 €.

 

-      Bei folgenden Vergaben lagen die Angebote nach Auskunft des Stadtbauamtes deutlich über der Kostenberechnung:

 

Erdarbeiten                            +    233.000 €

Rohbauarbeiten                     + 1.507.000 €

Holzbauarbeiten                     +    113.000 €

Fassaden                               +    362.000 €

Sanitärinstallationen               +      81.000 €

Badewasseraufbereitung       +    167.000 €

                                   Summe   2.463.000 €


Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Angaben zur fortgeschriebenen Kostenübersicht zur Kenntnis.


Der Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Angaben zur fortgeschriebenen Kostenübersicht zur Kenntnis.