Sitzung: 04.07.2022 Kreisausschuss
Vorlage: 2022/4057
Sachverhalt/Begründung
Nach der Zweckvereinbarung zwischen Landkreis und Gemeinden
zum Betrieb der Landkreis-Volkshochschule besteht das Kuratorium der vhs, das
in der Regel einmal jährlich zusammentritt, zum einen aus den Bürgermeistern
der Landkreisgemeinden und zum anderen aus 10 berufenen Mitgliedern aus dem
kulturellen Bereich. In dieser Personengruppe sollen insbesondere vertreten
sein
- Mitglieder aus der Hörerschaft
der vhs
- Vertreter von auf Landkreisebene
tätigen Erwachsenenbildungsträgern
- Mitglieder des Lehrpersonals der
vhs
- Vertreter der Schulleitungen
Traditionell gehörte dem Gremium immer als ein Vertreter der
Schulleitungen - neben dem Leiter der Realschule in Pfaffenhofen - der Leiter
der Staatlichen Berufsschule Pfaffenhofen an.
Zum Zeitpunkt der letzten Berufung der Mitglieder war die
Stelle der Schulleitung der Berufsschule noch nicht wiederbesetzt (nach der
Pensionierung von Herrn Ruisinger).
Inzwischen hat Herr Franz Haltmayer die Schulleitung
übernommen.
Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Haltmayer als
ordentliches Mitglied in das Kuratorium der Volkshochschule zu berufen.
Vorschlag für eine
Regelung in der Zukunft:
Wie bereits erwähnt, hatten bislang immer die Leiter der
Georg-Hipp-Realschule Pfaffenhofen und der Staatlichen Berufsschule
Pfaffenhofen einen Sitz im vhs-Kuratorium.
Dies ist zum einen darin begründet, dass die Volkshochschule
schwerpunktmäßig die Räumlichkeiten der Georg-Hipp-Realschule für Abendkurse
und Wochenendseminare nutzt.
Seit Jahrzehnten gibt es diese effiziente Doppelnutzung des
Gebäudes.
Auch zur Berufsschule gibt es traditionell eine engere
Bindung:
Die ersten Leiter der Volkshochschule nach ihrer Gründung im
Jahr 1946 waren stets die Direktoren der Berufsschule (bis zum Jahr 1987).
Dort nutzte die VHS auch über viele Jahre hinweg die
Räumlichkeiten und hatte sogar im Gebäude der Schule (Tiefgeschoss) eigene
Unterrichtsräume - und bis heute noch einen Keramik-Werkraum.
Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, die
Zweckvereinbarung in Bezug auf die Zusammensetzung des Kuratoriums so zu
interpretieren, dass die beiden Schulleiter (der Realschule Pfaffenhofen und
der Staatlichen Berufsschule Pfaffenhofen) kraft ihres Amtes Mitglieder des
Kuratoriums sind, ohne dass es hierfür jeweils einen erneuten Beschluss des
Kreisausschusses bedarf.
Anpassung der
Bewirtschaftungskosten für die Geschäftsstelle
In der Zweckvereinbarung zur Volkshochschule ist unter
Paragraph sieben „Deckung des Finanzbedarfes“ in Abs. 2 geregelt:
„Der Landkreis stellt… Die notwendigen Einrichtungen für die
Geschäftsstelle zur Verfügung. Hierfür wird lediglich eine angemessene
Pauschale als Unkostenbeitrag berechnet.“
Dieser Unkostenbeitrag geht in die jährliche Abrechnung mit
den Gemeinden ein.
Er beträgt seit Jahren (genau genommen seit 1986)
unverändert 4.900 €.
Das Kreisrechnungsamt hat in der Vergangenheit wiederholt
angemahnt, diesen Betrag anzupassen.
Von Seiten der Geschäftsleitung und der Kämmerei wird
vorgeschlagen den Unkostenbeitrag, den der Landkreis in die Abrechnung mit den
Gemeinden einbringt, auf 10.000 € zu erhöhen.
Als Berechnungsgrundlage wurde ein kalkulatorischer Zinssatz
von 3,9 % zu Grunde gelegt (Das entspricht dem durchschnittlichen Zinssatz der
letzten 30 Jahre. Dabei wurde der Einfachheit halber auf einen Zinseszins
verzichtet und auf Tausend € abgerundet.)
Beschlussvorschlag:
1.
Herr Franz Haltmayer wird als ordentliches
Mitglied in das Kuratorium der Volkshochschule Landkreis Pfaffenhofen berufen.
2. In
Zukunft ist die Zweckvereinbarung in Bezug auf die Zusammensetzung des
Kuratoriums so zu interpretieren, dass die Schulleiter der
Georg-Hipp-Realschule Pfaffenhofen und der Staatlichen Berufsschule
Pfaffenhofen kraft ihres Amtes Mitglieder des Kuratoriums werden, ohne dass es
hierfür jeweils eines erneuten Beschlusses des Kreisausschusses bedarf.
3. Die jährliche Pauschale für die Bewirtschaftungskosten der Geschäftsstelle wird ab dem Jahr 2022 auf 10.000 € angepasst.
Beschluss:
1.
Herr Franz Haltmayer wird als ordentliches
Mitglied in das Kuratorium der Volkshochschule Landkreis Pfaffenhofen berufen.
2. In
Zukunft ist die Zweckvereinbarung in Bezug auf die Zusammensetzung des
Kuratoriums so zu interpretieren, dass die Schulleiter der
Georg-Hipp-Realschule Pfaffenhofen und der Staatlichen Berufsschule
Pfaffenhofen kraft ihres Amtes Mitglieder des Kuratoriums werden, ohne dass es
hierfür jeweils eines erneuten Beschlusses des Kreisausschusses bedarf.
3. Die jährliche Pauschale für die Bewirtschaftungskosten der Geschäftsstelle wird ab dem Jahr 2022 auf 10.000 € angepasst.
Anwesend: 11
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0