Sachverhalt/Begründung

 

Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt im Gesamtbetrieb mit einem Gewinn in Höhe von 935.735,78 € (hoheitlich 12.308,43 €, gewerblich 923.427,35 €) ab. Eine Differenzierung zwischen Jahresgewinn gewerblicher Bereich und Jahresgewinn hoheitlicher Bereich ist nicht im Sinne des § 25 Abs. 3 EBV, da es für den Eigenbetrieb nur ein gesamtes Ergebnis gem. § 8 EBV geben kann.

Erfolgsvergleich Gesamtbetrieb

Jahre 2019 bis 2020

2019

2020

 

Materialaufwand

T€

T€

8.529

8.917

Personalaufwand

     1.119

949

Abschreibungen

517

541

Sonstige betriebliche Aufwendungen

526

842

Betriebliche Aufwendungen

10.691

11.249

Hausmüllgebühren

7.376

7.916

Auflösung

997

870

Gebührenüberdeckung

 

 

Erlöse aus Wertstoffen (DSD)

590

1.469

Sonstige Umsatzerlöse

1.465

1.202

Sonstige betriebliche Erträge

         69

800

Betriebserträge

10.497

12.257

Betriebsergebnis

-194

          1.008

Zinsergebnis

- 36

- 72

Jahresergebnis

- 230

936

 

Aufwendungen:

Der gesamte Materialaufwand erhöhte sich um 388 T€ auf 8,917 Mio €. Dies ist insbesondere auf die gestiegene Abfallmenge und damit deutlich erhöhte Entsorgungskosten zurückzuführen.

Der Personalaufwand reduzierte sich um 170 T€ auf 949 T€.

Die Abschreibungen erhöhten sich um 24 T€ oder auf 541 T€.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen nach einem Anstieg von 316 T€ mit 842 T€ deutlich über dem Vorjahresniveau.

Insgesamt verzeichneten die gesamten betrieblichen Aufwendungen einen Anstieg um 558 T€ auf 11,249 Mio €.

 

Erträge:

Die Abfallbeseitigungsgebühren stiegen um 540 T€ auf 7.916 T€ an.

Aus den Rückstellungen aus Gebührenüberdeckung wurde im Jahre 2020 per Saldo ein Betrag i.H.v. 870 T€ entnommen.

Die Erlöse von den dualen Systemen stiegen um 879 T€ (Erlöse für PPK), die sonstigen Umsatzerlöse fielen um 263 T€.

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um 731 T€ auf 800 T€.

Die Betriebserträge stiegen somit im Vergleich zum Vorjahr um 1.760 T€ auf 12.257 T€.

 

Daraus ergibt sich ein vorläufiges Betriebsergebnis von 1.008 T€.

 

Hinzu kommt das Zinsergebnis i.H.v. -72 T€. Dieses setzt sich zusammen aus Zinserträgen i.H.v. 6 T€ und Zinsaufwendungen i.H.v. 78 T€. Die Zinsaufwendungen resultieren aus der Aufzinsung der Pensions- und Beihilferückstellungen (57 T€) und der Gebührenüberdeckung (21 T€). Die Zinserträge resultieren überwiegend aus dem Zinsertrag Gebührenüberdeckung und aus der Anlage vorübergehend nicht benötigter liquider Mittel.

 

Daraus errechnet sich ein Jahresgewinn für den Gesamtbetrieb i.H.v. 936 T€ (hoheitlicher Bereich: 12 T€; gewerblicher Bereich: 924 T€)

 

Der Jahresabschluss wurde in der Zeit vom 24.11.2021 – 20.12.2021 vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

 

Zusammenfassung der örtlichen Rechnungsprüfung:

Die Betätigung des AWP erstreckt sich auf die in Art. 1 BayAbfG genannten Ziele der Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung, stoffliche Verwertung, Abfallbehandlung und Abfallablagerung. Das Entsorgungsgebiet umfasst den gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Der AWP betreibt 20 Wertstoffhöfe, 121 Wertstoffinseln und 18 Grüngutsammelstellen außerhalb von Wertstoffhöfen. Zudem hat der AWP im Jahre 2004 eine zentrale Hausratsammelstelle neu errichtet, die vom Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Pfaffenhofen betrieben wird. Alle Sammel- und Entsorgungsaktivitäten sind einzelvertraglich mit privaten Entsorgungsfirmen geregelt. Die Behandlung und Ablagerung der Abfälle zur Beseitigung wird über die Müllverwertungsanlage Ingolstadt durchgeführt. Der Landkreis ist Mitglied beim Zweckverband Müllverbrennungsanlage Ingolstadt.

Die Erlöse aus den Gebühren betragen etwa 69 % der gesamten Umsatzerlöse. Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt im Gesamtbereich zunächst mit einem Ergebnis von 1.008 T€ ab. Nach Berücksichtigung des Finanzergebnisses in Höhe von - 72 T€ ergibt sich ein Jahresgewinn für den Gesamtbetrieb in Höhe von 936 T€. Bei der Betrachtung der einzelnen Betriebszweige konnte festgestellt werden, dass der hoheitliche Bereich mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 12 T€ und der gewerbliche Bereich mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 924 T€ abschließt.

Durch Beschluss des Kreistags vom 30.09.2019 wurde die Gebührensatzung geändert und die Gebühr für die Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem zum 01.01.2020 leicht erhöht. Die Rückstellungen aus Gebührenüberdeckung wurden im Jahre 2020 um 854 T€ verringert. Zum 31.12.2020 betrugen die Rückstellungen 1.012.279,00 € (bilanzierter Barwert).

Dem beabsichtigten Ziel der Auflösung der Gebührenüberdeckung kommt man damit näher.

 

Im Berichtsjahr konnte der gesamte Mittelbedarf von 3,169 Mio. € mit 1,576 Mio. € oder zu 50 % aus der Selbstfinanzierung gedeckt werden. Der restliche Kapitalbedarf von 1,593 Mio. € oder 50 % wurde durch die Minderung der Forderungen aufgebracht.

Im Lagebericht geht die Werkleitung auf die geplanten Investitionen ein und beschreibt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung. Ein Kostenrisiko bestehe grundsätzlich nicht, da der AWP Kostensteigerungen über entsprechende Gebührenkalkulationen bewältigen könne.

Seit Juni 2020 bestanden nunmehr Nebenentgeltvereinbarungen (Mitbenutzung Wertstoffhöfe, Kostenbeteiligung an Abfallberatung und Kostenbeteiligung Stellflächen von Sammelgroßbehältern) für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021 mit den dualen Systemen. Zudem regelte eine Abstimmungsvereinbarung mit den dualen Systemen die Kostenbeteiligung der Mitbenutzung der Sammelstruktur von Papier, Pappe und Kartonagen, ebenfalls für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2021.

Die Beurteilung der Lage des AWP, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und der künftigen Entwicklung des Unternehmens, sind plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung der Werkleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.

 

 

 

Die in pflichtgemäßem Ermessen durchgeführte Vorprüfung des Jahresabschlusses 2020 des Abfallwirtschaftsbetriebes hat zu Feststellung geführt.

  • Der Jahresabschluss wurde verspätet erstellt.
  • Der Jahresabschluss wurde verspätet geprüft.

 

Im Prüfungsbericht erteilte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband für den Jahresabschluss 2020 und für den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Das Kreisrechnungsprüfungsamt empfiehlt, den Jahresabschluss 2020 des Abfallwirtschaftsbetriebes – nach Behandlung und Beschlussfassung durch den Rechnungsprüfungsausschuss als Prüfungsorgan – durch den Kreistag nach Art. 88 Abs. 3 LKrO in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung beschließen zu lassen.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

1. Für das Wirtschaftsjahr 2020

     den Jahresgewinn i.H.v. 935.735,78 € auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Den Jahresabschluss 2020 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7

    der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.

 


Beschluss:

 

Der Werkausschuss empfiehlt dem Kreistag:

1. Für das Wirtschaftsjahr 2020

     den Jahresgewinn i.H.v. 935.735,78 € auf neue Rechnung vorzutragen.

2. Den Jahresabschluss 2020 des AWP nach Art. 88 Abs. 3 LkrO und § 4 Abs. 1 Ziff.7

    der Betriebssatzung festzustellen und die Werkleitung zu entlasten.

 


Anwesend:                        11

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                             11                    

Nein-Stimmen:                   0