Sachverhalt/Begründung

 

Die Neuausrichtung des ÖPNV im Landkreis Pfaffenhofen ist mit einer deutlichen Aufgabenmehrung verbunden: Zusammenarbeit in der Region, Vertretung der Interessen des Landkreises, Planung, Umsetzung und Betreuung des Mobilitätskonzeptes für den Landkreis Pfaffenhofen, Förderprogramm VGI newMIND u.s.w.

 

Diese für den Landkreis wichtige strukturelle Aufgabe erfordert nach dem aktuellen Entwicklungsstand organisatorische Änderungen und eine entsprechende Personalausstattung.

 

Organisation

Schülerbeförderung (für alle Schulen im Landkreis; Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises und der Gemeinden) sowie der ÖPNV werden künftig als Mobilitätsangebot im Landkreis zusammengefasst und in Gesamtheit bearbeitet.

Der Bereich ÖPNV ist derzeit im Sachgebiet 63 – Verkehrswesen - zusammen mit der Zulassungsstelle, der Führerscheinstelle und der Straßenverkehrsbehörde in der Abteilung 6 angesiedelt. Das Sachgebiet 63 umfasst Stand heute 43 Mitarbeiter.

Der Aufgabenbereich „Schülerbeförderung“ für die Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises gehört aktuell zum Sachgebiet 11 - Kreisfinanzen, Kreiseigener Hochbau.

 

Zur Stärkung des Aufgabenbereichs wird zum 01.01.2023 ein neues Sachgebiet „Mobilität“ gebildet, das die Aufgabenbereiche ÖPNV und Schülerbeförderung umfasst. Das neue Sachgebiet wird der Abteilung 6 – Kommunales, Sicherheit, Mobilität – zugeordnet.

 

Personelle Ausstattung

Aktuell wird von folgendem Personalbedarf für das neue Sachgebiet ausgegangen:

 

1,0 VZÄ Sachgebietsleitung – Qualifikation in Verkehrsplanung

2,0 VZÄ Sachbearbeitung – Qualifikation 3.QE/BL II Verwaltung

4,0 VZÄ Sachbearbeitung/Assistenz – Qualifikation 2. QE/BL I/ vergleichbare Berufsausbildung

7,0 VZÄ

 

Enthalten sind hier die bisherige Vollzeitstelle für den ÖPNV im SG 63 und die bestehenden 2,0 VZÄ aus dem Bereich der Schülerbeförderung (SG 11). Es ergibt sich eine Mehrung von 4,0 Stellen.

Die stetig umfangreicher werdenden Aufgaben im ÖPNV wurden über die ÖPNV-Stelle hinaus anteilig von einer weiteren Stelle in der Sachbearbeitung, sowie von der Sachgebietsleitung miterledigt. Die übrigen Aufgaben wurden stark priorisiert; konzeptionelle Aufgaben zurückgestellt. Mit der Neuorganisation des ÖPNV steht für das Verkehrswesen wieder die vorgesehene Personalstärke zur Verfügung.

Demgegenüber ist davon auszugehen, dass sich ein weiterer Personalbedarf bei der Schülerbeförderung ergeben wird, wenn diese Aufgabe für den Bereich der Grund- und Mittelschulen von den Gemeinden auf den Landkreis übergeht.

 

Um die zeitnahe Umsetzung des Mobilitätskonzeptes mit integriertem Nahverkehrsplan sicherzustellen, sollen zunächst die Stelle der Sachgebietsleitung sowie eine Sachbearbeiterstelle in der 2. QE als Unterstützung für die zunehmenden Aufgaben noch in 2022 besetzt werden.

 

Konkrete Umsetzung

Um die zeitnahe Umsetzung des Mobilitätskonzeptes mit integriertem Nahverkehrsplan sicherzustellen, wird der Kreisausschuss um Zustimmung gebeten, im Vorgriff auf die im Stellenplan 2023 aufzunehmenden zusätzlichen Aufgabenbereiche bereits jetzt folgende Stellen auszuschreiben und auch baldmöglichst zu besetzen:

 

-      1,0 VZÄ Verkehrsplanung

-      1,0 VZÄ Sachbearbeitung 2.QE/BL I/vergleichbare Berufsausbildung

 

Wegen eines internen Stellenwechsels einer Mitarbeiterin im ÖPNV muss auch diese Stelle umgehend zur Nachbesetzung ausgeschrieben werden.

 

Im Hinblick auf den Zeitbedarf der Auswahlverfahren und evtl. Kündigungsfristen ist dies zielführend.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die geplanten organisatorischen Maßnahmen in den Aufgabenbereichen ÖPNV und Schülerbeförderung zur Kenntnis und stimmt der sofortigen Besetzung von zwei zusätzlichen Stellen zu.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die geplanten organisatorischen Maßnahmen in den Aufgabenbereichen ÖPNV und Schülerbeförderung zur Kenntnis und stimmt der vorzeitigen Besetzung von zwei zusätzlichen Stellen zu. Die Besetzung darf erst nach Zustimmung zum Mobilitätskonzepts des Landkreises erfolgen.

 


Anwesend:                                   11

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                11             

Nein-Stimmen:                              0