Sachverhalt/Begründung

 

Bereits im Jahr 1958 wurde der Zweckverband Donauhalle Ingolstadt gegründet, um in Ingolstadt einen Veranstaltungsort für den Viehhandel zu begründen und zu betreiben, die Landwirtschaft zu stärken und gleichzeitig einen hohen Standard im Bereich Tierwohl, Lebensmittelqualität und Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Mitglieder dieses Zweckverbandes sind neben dem Landkreis Pfaffenhofen die Stadt Ingolstadt, der Landkreis Eichstätt, der Zuchtverband für Fleckvieh Pfaffenhofen Oberbayern e.V. und die Erzeugergemeinschaft und Züchtervereinigung für Zucht- und Hybridzuchtschweine in Bayern.

Der Zweckverband Donauhalle Ingolstadt hat gemäß Verbandssatzung die Aufgabe, in Ingolstadt eine Zuchtviehhalle samt Nebenanlagen zu betreiben und darin Markt- und sonstige Absatzveranstaltungen für Zucht- und Nutzvieh abzuhalten.

Die eigentliche Zuchtviehhalle (Donauhalle) ist auf einem Grundstück der Stadt Ingolstadt mit einer Gesamtfläche von 13.133 m² errichtet und im Rahmen eines Pachtvertrages an den Zweckverband Donauhalle verpachtet.

Gemäß Verbandssatzung stellt die Stadt Ingolstadt die Donauhalle nebst Nebenanlagen dem Zweckverband, bzw. den genannten Zuchtverbänden für Absatz- und Marktveranstaltungen zur Verfügung.

 

Der ungedeckte Finanzbedarf wird von den Verbandsmitgliedern durch eine Verbandsumlage aufgebracht. Der Fehlbetrag aus den laufenden Betriebskosten sowie der sonstige Aufwand werden zu 92,5 % von der Stadt Ingolstadt, zu 5 % vom Landkreis Eichstätt und zu 2,5 % vom Landkreis Pfaffenhofen gedeckt.

Darüber hinaus trägt die Stadt Ingolstadt zu 100 % die Kosten des Bauunterhalts, die Grundsteuer sowie die Mietkosten.

 

Der Zuchtverband Fleckvieh beabsichtigt nunmehr einen Umbau der Donauhalle auf anbindelose Versteigerung, wobei die Kosten mit rund 1 Mio. € kalkuliert wurden. Um den Tierwohl zu entsprechen und die Sicherheit der Marktbeschicker sowie der Angestellten zu gewährleisten, ist dieser Umbau aus Sicht des Zuchtverbandes dringen notwendig, da die meisten Tiere, die zu Versteigerungsveranstaltungen in die Donauhalle verbracht werden, aus Laufstallhaltungen kommen. Das Anbinden am Markttag zusätzlich zum Transport und das Verbringen in eine fremde Stallung versetzt die Tiere in eine erhöhte Stresssituation und birgt dadurch eine erhöhte Verletzungsgefahr für Mensch und Tier.

 

Ingolstadt ist die einzige Viehmarkthalle in Bayern, die noch ohne leinenlose Anbindung betrieben wird. In Wertingen, Osterhofen, Schwandorf und Mühldorf können sehr positive Erfahrungen mit der anbindelosen Versteigerungen vorgewiesen werden.

 

Mit Beschluss des Stadtrats von Ingolstadt vom 23.07.2020 wurde die dortige Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie unter Berücksichtigung der Regelungen der Satzung sowie der Wirtschaftlichkeit die Zukunft des Betriebs der Donauhalle gestaltet werden kann.

 

In diesem Zusammenhang wurde auch eine Kündigung aus wichtigem Grund nach Art. 44 Abs. 3 KommZG aufgrund des Wegfalls der kommunalen Aufgabe betrachtet und der Regierung von Oberbayern zur Prüfung vorgelegt. Nach Prüfung des Sachverhalts ist die Regierung von Oberbayern zu dem Ergebnis gekommen, dass wegen Wegfalls der kommunalen Aufgabe ein wichtiger Grund nach Art. 44 Abs. 3 KommZG für eine Küdigung vorliegt und diese daher rechtsaufsichtlich gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KommZG genehmigt werden kann. Es spricht aus Sicht der Regierung von Oberbayern viel dafür, dass auch die beiden Landkreise ihre Mitgliedschaft im Zweckverband aus wichtigem Grund kündigen könnten, da auch sie nach Art. 51 und 52 LKrO verpflichtet sind, sich auf Aufgaben im eigenen Wirkungskreis zu beschränken, als rein kommunale Aufgaben wahrzunehmen. Alle Beteiligten einschließlich der Regierung von Oberbayern sind sich schließlich einig in der Bewertung, dass sich die Rahmenbedingungen zum Betrieb der Donauhalle seit Genehmigung des Zweckverbandes im Jahre 1958 grundlegend über die Jahrzehnte geändert haben. Da dieser Wandel in den Rahmenbedingungen keine Seite zu vertreten hat, plädieren und präferieren auch alle vorgenannten Beteiligten für eine einvernehmliche Auflösung des Zweckverbandes mit einer Anschlusslösung zugunsten des Zuchtverbandes Fleckvieh.

Im Falle einer Kündigung würde dem Zuchtverband Fleckvieh die Geschäftsgrundlage entzogen. In diesem Fall ist eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Zuchtverband Fleckvieh zu befürchten.

Die Regierung von Oberbayern weist in ihrer Stellungnahme explizit auf die Möglichkeit der Auflösung des Zweckverbands Donauhalle durch eine qualifizierte Mehrheitsentscheidung (2/3-Mehrheit) in der Verbandsversammlung hin. Hierfür ist jedoch eine einvernehmliche Lösung unumgänglich.

 

Um den Landkreis Pfaffenhofen langfristig von allen mit dem Betrieb der Donauhalle verbundenen Aufwendungen zu entlasten und gleichzeitig die Interessen der weiteren Verbandsmitglieder, insbesondere der Zuchtverbände zu wahren, sowie einen zukunftsfähigen Betrieb einer Viehmarkthalle zu ermöglichen, ist aus Sicht der Verwaltung sowie der Rechtsaufsichtsbehörde eine einvernehmliche Auflösung des Zweckverbandes der zielführendste Ausgleich aller Interessenslagen.

 

Der Zuchtverband Fleckvieh hat hohes Interesse an der Fortführung von Absatzveranstaltungen in einer Viehmarkthalle in der Region. Ein Neubau an anderer Stelle ist sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als auch aus Mangel an geeigneten Grundstücken für den Zuchtverband nicht umsetzbar, sodass der bestehende Standort fortgeführt werden soll. Der Zuchtverband Fleckvieh übernimmt alle Verpflichtungen, die aus der Verbandssatzung entstehen, insbesondere das Abhalten von Markt- und sonstigen Absatzveranstaltungen für Zucht- und Nutzvieh. Gleichzeitig wird der Landkreis Pfaffenhofen aus allen Satzungsverpflichtungen entlassen.

 

Die Stadt Ingolstadt hat einen entsprechenden Beschluss bereits am 02.06.2022 im Stadtrat gefasst. Nunmehr sollen die beiden beteiligten Landkreise entsprechende Beschlüsse fassen. Mit dem Zuchtverband für Fleckvieh Pfaffenhofen Oberbayern e.V. wird eine adäquate Lösung zur Fortführung des Betriebs der Donauhalle gesucht.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, Verbandsrat Josef Finkenzeller bzw. seinen Vertreter Martin Braun zu beauftragen, gemäß Art. 33 Abs. 2 Satz 4 KommZG der Auflösung des Zweckverbandes sowie dem Interessensausgleich zugunsten des Zuchtverbandes Fleckvieh zuzustimmen.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, Verbandsrat Josef Finkenzeller bzw. seinen Vertreter Martin Braun zu beauftragen, gemäß Art. 33 Abs. 2 Satz 4 KommZG der Auflösung des Zweckverbandes sowie dem Interessensausgleich zugunsten des Zuchtverbandes Fleckvieh zuzustimmen.


Anwesend:                                   11

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                11             

Nein-Stimmen:                              0