Sachverhalt/Begründung

 

Die Regierung von Oberbayern hat mit Bescheid vom 11.02.2022 die Maßnahme „Bauabschnitt 1 (Neuerschließung Eingangsbereich, Neustrukturierung Notaufnahme)“ der Ilmtalklinik Pfaffenhofen mit einem Festbetrag in Höhe von 9,67 Mio. Euro fachlich gebilligt. Die Förderleistungen sind abzusichern. Gemäß Ziffer 6 des genannten Bescheides ergibt sich einschließlich zu erwartender Indexanpassungen ein abzusichernder Betrag in Höhe von 10.201.850,-- Euro.

Für bisherige absicherungspflichtige Förderleistungen nach Art. 11 BayKrG (damaliger Neubau der Ilmtalklinik) hat der Landkreis Pfaffenhofen mit Erklärung vom 16.12.1997 (basierend auf Beschluss des Kreistags vom 15.12.1997) eine Bürgschaft bis zu einem Betrag in Höhe von 53.459.820 DM (27.333.571,94 Euro) übernommen. Diese Bürgschaft valutiert zum 31.12.2021 noch mit einem Restbuchwert in Höhe von 479.113,-- Euro und wird zum 31.12.2034 vollständig abgeschrieben sein.

 

Aufgrund der geänderten Absicherungsrichtlinien seit dem 01.02.2015 sind die Förderleistungen nach Art. 11 BayKrG bei Absicherung durch eine Bürgschaftserklärung für jede Baumaßnahme gesondert abzusichern. Eine Neuvalutierung der vorliegenden Bürgschaft ist damit leider nicht mehr möglich.

 

Der Landkreis Pfaffenhofen hat deshalb eine Bürgschaft in Höhe von 10.201.850,-- Euro gegenüber dem Landesamt für Finanzen –Staatsschuldenverwaltung- abzugeben. Diese Bürgschaft bedarf entgegen Art. 66 Abs. 3 LKrO wegen Art. 66 Abs. 5 LKrO in Verbindung mit § 3 Nr. 3 der Verordnung über kreditähnliche kommunale Rechtsgeschäfte nicht der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt, Herrn Landrat Albert Gürtner zur Erteilung einer Bürgschaft zu Gunsten der Staatsschuldenverwaltung in Höhe von 10.201.850,-- Euro für die Förderleistung nach Art. 11 BayKrG für die Maßnahme „Bauabschnitt 1 (Neuerschließung Eingangsbereich, Neustrukturierung Notaufnahme)“ zu ermächtigen.


Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt, Herrn Landrat Albert Gürtner zur Erteilung einer Bürgschaft zu Gunsten der Staatsschuldenverwaltung in Höhe von 10.201.850,-- Euro für die Förderleistung nach Art. 11 BayKrG für die Maßnahme „Bauabschnitt 1 (Neuerschließung Eingangsbereich, Neustrukturierung Notaufnahme)“ zu ermächtigen.


Anwesend:                                   48

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                48             

Nein-Stimmen:                              0