Sachverhalt/Begründung

 

Mit Schreiben vom 01.02.2022 hat die Regierung von Oberbayern dem Ersatzneubau der Realschule Geisenfeld mit Küchen- und Mensabereich sowie Errichtung einer Dreifachsporthalle die schulaufsichtliche Genehmigung erteilt. Aufgrund dieser Genehmigung konnte nunmehr am 04.05.2022 der erforderliche Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden.

 

In Abstimmung mit der Stadt Geisenfeld wurde dieser Zuwendungsantrag nur für den Bauabschnitt I, der die Neubaumaßnahme des Schulgebäudes beinhaltet, abgegeben. Grund dafür ist, dass bei Neubaumaßnahmen im Gegensatz zu Sanierungsprojekten ein Kostenrichtwert je Quadratmeter zuweisungsfähiger Nutzungsfläche zu Grunde gelegt wird, der dann mit einem bestimmten Prozentsatz gefördert wird. Dieser Prozentsatz wird von der Regierung nach finanzieller Leistungsfähigkeit der antragstellenden Gebietskörperschaft ermittelt.

 

Zum 01.01.2021 lag der entsprechende Kostenrichtwert für 1 qm Nutzungsfläche bei 4.833,00 € und ist zum 01.03.2022 auf 5.437,00 € angestiegen. Diese Erhöhung um 604,00 € entspricht einer Steigerung um 12 % innerhalb eines Jahres. Da die Baukosten sich auch in diesem Jahr nach oben entwickeln werden, wurde zunächst nur der Antrag für den Schulbereich gestellt. Der Folgeantrag für den Bauabschnitt II mit Bestand Realschule, Neubau Mensa und Neubau Dreifachsporthalle sowie Anbindung an die Grund- und Mittelschule wird je nach Baufortschritt im Jahr 2023 bzw. 2024 gestellt. Insofern rechnen die Verwaltungen mit einem weiteren Ansteigen der Kostenrichtwerte, die auch für den Mensabereich und die Dreifachsporthalle von Seiten der Regierung angesetzt werden. Sobald der entsprechende Förderbescheid seitens der Regierung vorliegt, wird dem Bau- und Vergabeausschuss über die Fördersumme für den Bauabschnitt I berichtet.

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, zunächst nur den Förderantrag für den Bauabschnitt I einzureichen und den zweiten abschließenden Förderantrag erst sobald aus Sicht des Baufortschrittes zu erkennen ist, dass Aufträge für die Gebäudeteile des Bauabschnitts II erforderlich werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung, zunächst nur den Förderantrag für den Bauabschnitt I und den Folgeantrag für den Bauabschnitt II zu gegebener Zeit der Regierung von Oberbayern vorzulegen.


Beschluss:

 

Der Bau- und Vergabeausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung, zunächst nur den Förderantrag für den Bauabschnitt I und den Folgeantrag für den Bauabschnitt II zu gegebener Zeit der Regierung von Oberbayern vorzulegen.


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13                    

Nein-Stimmen:                              0