Sachverhalt/Begründung

Der Kreisausschuss hat am 25. Januar 2021 dem Antrag des BUNTEN BÜNDNISSES, als Entscheidungsgrundlage für die landkreisweite Radverkehrsplanung der nächsten Jahre ein Fahrradverkehrskonzept zu erstellen und dabei auch Verbindungen über die Landkreisgrenzen hinaus zu betrachten, grundsätzlich zugestimmt.
Über die konkrete Durchführung und Finanzierung sollte erst entschieden werden, wenn das Ergebnis der Bewerbung des KUS im Bundesprogramm „#mobilwandel2035“ um eine Förderung vorliegt.

Nachdem der Landkreis im Bundesprogramm „#mobilwandel2035“ nicht berücksichtigt werden konnte, wurden weitere Fördermöglichkeiten geprüft und für das Sonderprogramm "Stadt und Land" im Rahmen von Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in den Radverkehr ein Förderantrag gestellt. Daraufhin erhielt der Landkreis mit Datum vom 16. November 2021 seitens der Regierung von Oberbayern eine allgemeine Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn für die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes zur optimierenden Führung der Radverkehrsströme durch den Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm.

 

Der Kreisausschuss hat am 29. November 2021 der Erstellung eines Radverkehrskonzepts zur optimierenden Führung der Radverkehrsströme durch den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro zugestimmt. Ziel ist es, mindestens eine der sich aus dem Konzept ergebenden Maßnahmen bis spätestens Ende 2023 umzusetzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die für die Konzepterstellung erforderliche Ausschreibung durchzuführen.

 

Für die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen, d.h. Konzept und investive Maßnahme, ist ein Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 Prozent vorgesehen.

Als investive Maßnahmen gelten neben dem Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen unter anderem auch der Bau von Schutzinseln, aus Verkehrssicherheitsgründen erforderliche Elemente der verkehrstechnischen Ausstattung der Wege einschließlich Beleuchtungsanlagen sowie Abstellanlagen, die eine diebstahlsichere Befestigung von Fahrrädern ermöglichen, wie beispielsweise Anlehnbügel, Doppelstockparksysteme oder Fahrradboxen/Fahrradparkhäuser. Gefördert werden Maßnahmen, die ohne eine finanzielle Beteiligung des Bundes erst nach dem Jahr 2023 oder überhaupt nicht getätigt würden.

 

Die Erstellung eines Radverkehrskonzepts wurde beschränkt ausgeschrieben, die Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots wurden an insgesamt neun Fachbüros versandt.

Zur Submission lagen drei Angebote sowie drei Absageschreiben aus Kapazitätsgründen vor.

Die Prüfung der drei Angebote durch das KUS anhand der vorab definierten Zuschlagskriterien führte zu folgendem Ergebnis:

 

 

1.    Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen (SVK),

Aachen, Nordrhein-Westfalen                                   Brutto              78.543,57 €

2.    Anbieter aus Frankfurt am Main, Hessen                 Brutto              117.028,17 €

3.    Anbieter aus Darmstadt, Hessen                              Brutto              299.880,00 €

 

Alle drei Angebote erfüllen die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung, das günstigste Angebot läßt ebenfalls ein erforderliches Radverkehrskonzept erwarten.

Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dem mindestbietenden Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen, (SVK) aus Aachen den Auftrag zur Erstellung des Radverkehrskonzepts zum Bruttopreis i.H.v. 78.543,57 € zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Firma Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen (SVK), Deliusstraße 2, 52064 Aachen, wird mit der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes zur optimierenden Führung der Radverkehrsströme durch den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm zu einem Gesamtbetrag von 78.543,57 € brutto beauftragt.


Beschluss:

Die Firma Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen (SVK), Deliusstraße 2, 52064 Aachen, wird mit der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes zur optimierenden Führung der Radverkehrsströme durch den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm zu einem Gesamtbetrag von 78.543,57 € brutto beauftragt.


Anwesend:                                   13

Abstimmung:

Ja-Stimmen:                                13             

Nein-Stimmen:                              0