Sitzung: 16.03.2022 Werkausschuss Abfallwirtschaft
Vorlage: 2022/3963
Sachverhalt/Begründung
In der Sitzung des
Werkausschusses vom 25.09.2019 wurden unter Zugrundelegung eines 3- jährigen Kalkulationszeitraumes
(01.01.2020 -31.12.2022) die Abfallentsorgungsgebühren neu kalkuliert. Danach
sind die Gebühren neu zu kalkulieren.
Die Gebührenkalkulation erfolgt,
nach Fertigstellung des Jahresabschluss 2021, durch den Bayrischen Kommunalen
Prüfungsverband. Die Ergebnisse werden in der Novembersitzung vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss nimmt die
Bekanntgabe zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Werkausschuss nimmt die
Bekanntgabe zur Kenntnis.