Sachverhalt/Begründung

 

In der Sitzung des Werkausschusses vom 25.09.2019 wurden unter Zugrundelegung eines 3- jährigen Kalkulationszeitraumes (01.01.2020 -31.12.2022) die Abfallentsorgungsgebühren neu kalkuliert. Danach sind die Gebühren neu zu kalkulieren.

 

Die Gebührenkalkulation erfolgt, nach Fertigstellung des Jahresabschluss 2021, durch den Bayrischen Kommunalen Prüfungsverband. Die Ergebnisse werden in der Novembersitzung vorgestellt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Werkausschuss nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.

 


Beschluss:

 

Der Werkausschuss nimmt die Bekanntgabe zur Kenntnis.